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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Mitstörerhaftung für P2P-Verletzung bei ungeschütztem WLAN

Ein WLAN-Anschlussinhaber haftet für die über sein ungesichertes Netzwerk begangenen Urheberrechtsverletzungen Dritter <link http: www.online-und-recht.de urteile anschlussinhaber-haftet-fuer-urheberrechtsverletzungen-bei-ungesichertem-wlan-16-o-433-10-landgericht-berlin-20110303.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Beschl. v. 03.03.2011 - Az.: 16 O 433/10).

Der Rechteinhaber mahnte die Beklagte ab, weil über deren WLAN-Anschluss P2P-Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Die Beklagte hielt diesen Anspruch für ungerechtfertigt, weil sie zum maßgebenden Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen sei und zudem die klägerische Software bei der Ermittlung des Hash-Wertes nicht funktioniert habe.

Die Berliner Richter folgten dieser Argumentation nicht, sondern stuften die klägerischen Ansprüche als begründet ein.

Die Beklagte habe lediglich ins Blaue hinein behauptet, dass das Programm, welches die Klägerin zur Ermittlung der IP-Adresse und des Hash-Wertes nicht ordnungsgemäß funktioniert habe. Dieses Vorbringen sei jedoch unerheblich, da keinerlei Nachweise für eine Fehlerhaftigkeit vorgelegt worden seien.

Durch den ungeschützten WLAN-Betrieb hafte die Anschlussinhaberin nach ständiger Rechtsprechung als Störerin, so dass ein Unterlassungsanspruch bestehe.

 

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