Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LSG Sachsen-Anhalt: Mindestanforderungen an Internet-Veröffentlichung eines Transparenzberichtes

Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität im Internet und in der Einrichtung grundsätzlich dulden. Negative Bewertungen in den Transparentberichten sind wegen des Informationsbedürfnisses der Pflegebedürftigen und ihrer Angehöriger hinzunehmen.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat allerdings auf Antrag eines ambulanten Pflegedienstes die Veröffentlichung eines negativen Transparentberichts vorläufig untersagt. Dort war für "pflegerische Leistungen" die Note 5,0 vergeben worden. Nach Auffassung der Richter sei diese Bewertung nach Angaben von nur einem der 5 Befragten vergeben worden.

Daher seien in verfassungskonformer Auslegung der Prüfvorschriften mindestens 10 statt - wie vorgesehen - nur 5 Pflegebedürftige einzubeziehen. Ansonsten könnten die Prüfergebnisse statistisch unbrauchbar oder zweifelhaft sein. Diese Zahl werde auch von den Wissenschaftlern gefordert, die die Transparenzvereinbarungen und bisherigen Ergebnisse ausgewertet hätten.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juli 2011, L 4 P 44/10 B ER, rechtskräftig

Quelle: Pressemitteilung des LSG Halle v. 23.08.2011

Rechts-News durch­suchen

07. November 2025
Wer wegen seiner Tätigkeit konkret gefährdet ist, kann eine Auskunftssperre im Melderegister verlangen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2025
Arbeitnehmer gelten laut BGH in der Regel nicht als Verantwortliche im Sinne der DSGVO, sondern als dem Arbeitgeber unterstellt.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2025
Eine Datenschutzbehörde muss nur bei klaren DSGVO-Verstößen einschreiten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen