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Kategorie: Onlinerecht

LSG Berlin-Brandenburg: Pflegedienst muss Internet-Veröffentlichung von Transparenzbericht nicht hinnehmen

Das LSG Berlin-Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile online-veroeffentlichung-von-transparenzbericht-ueber-pflegedienste-unzulaessig-l-27-p-14-10-b-er-landessozialgericht-berlin-brandenburg-20100329.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.03.2010 - Az.: L 27 P 14/10 B ER) hat entschieden, dass die Online-Veröffentlichung von Transparenzberichten über Pflegedienste unzulässig ist.

Solange keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen sei, so die Richter, müssten die möglichen nachteiligen Folgen für die Rechte des Pflegedienstes beachtet werden. Diese könnten unwiederbringlich eintreten, wenn sich in der Hauptsache herausstellen würde, dass die Veröffentlichung des Transparenzberichtes unzulässig gewesen sei.

Im Hinblick auf den Bericht müsse darüber hinaus festgestellt werden, dass die vorweggenommenen Bewertungen fehlerhaft erscheinen und wahrscheinlich verfahrensfehlerhaft zustande gekommen seien. Gerade der Schutz des Grundrechts auf Berufsausübungsfreiheit verlange aber, dass öffentliche Daten und Bewertungen auf zutreffender Tatsachengrundlage zustande kämen.

Daher sei die Veröffentlichung des Transparenzberichts derzeit zu unterlassen.


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