Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wirtschaftsrecht

BFH: Moderation von Werbesendungen keine freiberufliche, sondern gewerbliche Tätigkeit

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 16. September 2014 VIII R 5/12 entschieden, dass die selbständige Tätigkeit einer Moderatorin von Werbesendungen für einen Verkaufssender -im Streitfall Präsentation von Produkten aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit sowie Reisen- nicht zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit, sondern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt, die der Gewerbesteuer unterliegen.

Für eine (freiberufliche) schriftstellerische Tätigkeit fehlt es an einer berufstypischen schriftlichen Niederlegung eigener Gedanken „für die Öffentlichkeit“. Denn die jeweils von der Moderatorin erstellten Sendemanuskripte und ähnliche Vorbereitungsunterlagen waren nicht an die Öffentlichkeit gerichtet und zur Veröffentlichung bestimmt.

Ebenso hat der BFH eine dem Berufsbild eines Journalisten ähnliche Tätigkeit verneint, da eine auf Informationen über gegenwartsbezogene Geschehnisse ausgerichtete Tätigkeit und eine darauf bezogene kritische Auseinandersetzung nicht erkennbar war. Die Werbemoderation war vielmehr ausschließlich -Marketing orientiert- auf die unmittelbare Verkaufsförderung nach den konkreten Vorgaben der Auftraggeber durch entsprechende Präsentation der jeweils vorgestellten Produkte geprägt. Einen Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung als Voraussetzung einer künstlerischen Tätigkeit sah der BFH aus diesem Grund nicht.

Wegen dieser detaillierten Vorgaben der Auftraggeber fehlte es auch an der für die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit erforderlichen „eigenschöpferischen Ausrichtung“, so dass der Vortrag der Klägerin über die Notwendigkeit der Improvisation in den Live-Interviews bei Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse als nicht ausschlaggebendes Kriterium für die Abgrenzung der gewerblichen von der freiberuflichen Tätigkeit angesehen werden konnte.

Urteil vom 16.09.14 - VIII R 5/12

Quelle: Pressemitteilung des BFH v. 07.01.2015

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Geschäftsleiter der Raiffeisenbank Plankstetten scheitern mit Klagen gegen BaFin-Verwarnungen wegen Behinderung einer Sonderprüfung.
ganzen Text lesen
31. August 2026
Ein Mann scheitert mit der Klage auf Herausgabe seines Ferrari Daytona, weil er kein Scheingeschäft nachweisen konnte.
ganzen Text lesen
21. August 2026
Solange kein tatsächlicher Insolvenzgrund vorliegt, kann ein Geschäftsführer den Insolvenzantrag des anderen zurücknehmen.
ganzen Text lesen
19. August 2026
Nürnbergs Regelung zur Schließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen hält einem Eilverfahren vor dem BayVGH stand.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen