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Kategorie: Urheberrecht

LG Düsseldorf: Nachmalen von fremden Gemälden ist Urheberrechtsverletzung und begründet Schadensersatz-Anspruch

26.000,- EUR Schadensersatz aufgrund von Urheberrechtsverletzung für nachgemalte Gemälde.

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat am Mittwoch, dem 14.08.2024, unter ihrer Vorsitzenden Jutta von Gregory dem Kläger Schadensersatz wegen des Kopierens von Kunstwerken zugesprochen.

Der Kläger nimmt den Beklagten wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 26.000,- EUR in Anspruch. 

Er  ist  ein  international  tätiger  und  erfolgreicher  Künstler  und  unter anderem Urheber der Gemälde „Burgundy Nights“, „Horizon“ und „Life Below Water“. Der Beklagte ist ebenfalls Künstler und fertigte nach den Motiven der vorgenannten  Bilder  des  Klägers  seinerseits Bilder an, welche er mit seinem eigenen Namen signierte und veräußerte. Er beruft sich darauf, lediglich Privatkopien angefertigt zu haben, wobei er sich zu Übungszwecken an dem Stil des Klägers orientiert habe.  

Mit Urteil vom 14.08.2024 hat die Kammer dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 26.000,- EUR zugesprochen. 

Die Kammer führt insoweit aus, dass der Beklagte die Urheberrechte des Klägers an den drei streitgegenständlichen  Bildern  in  schuldhafter  Weise  verletzt  habe. Denn dieser habe die Kunstwerke des Klägers ohne dessen Einwilligung kopiert   und  sodann  verkauft   sowie  auf  seinem   Instagram-Kanal veröffentlicht. Dabei stimme der Gesamteindruck der Bearbeitungen des Beklagten  mit  den  Originalen  überein,  eine  eigene  schöpferische Leistung  des  Beklagten  sei  nicht  zu  erkennen. 

 Bei  der  Höhe  des zuerkannten Schadensersatzanspruchs orientierte sich die Kammer an den hypothetisch zu beanspruchenden Lizenzgebühren.  

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beklagte kann gegen das Urteil Berufung einlegen, über welche das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.  

Urt. v. 14.08.2024 - Az.: 12 O 156/24

Quelle: Pressemitteilung des LG Düsseldorf v. 14.08.2024
 

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