Zum 20.07.2011 sind sie in Kraft getreten, die neuen Regelungen der EU-Spielzeugrichtlinie. Die Bestimmungen verpflichten den Hersteller, Importeur und Händler von Spielzeugen zu umfangreichen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten.
Einer ausführlichen <link internal-link>Rechts-FAQ erläutert die Kanzlei Dr. Bahr ab sofort den genauen Inhalt und die praktischen Konsequenzen der neuen Regelungen.