Die Veröffentlichung behördlich genehmigter Packungsbeilagen verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Internet ist rechtmäßig, wenn die Veröffentlichung nicht nur mit der Erreichung eines Werbeziels erklärt werden kann Dieser Frage geht RA Menke in seinem neuen Aufsatz nach und bespricht dabei die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 05.05.2011 - Az.: C-316/09) aus dem Mai 2011.
Der Artikel ist im Apotheker Berater (Ausgabe 08/2011, S. 14). erschienen.
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