Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Neues zur Angabe bei Circa-Fristen im Online-Handel

Das OLG Hamm <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2012 i_4_u_105_12_urteil_20120918.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.09.2012 - Az.: I-4 U 105/12) hat entschieden, dass die Klausel "Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)" eines Online-Shops rechtswidrig ist.

Erst vor kurzem hat das OLG Bremen <link http: www.dr-bahr.com news voraussichtliche-versanddauer-1-3-werktage-bei-online-shops-wettbewerbswidrig-gefahr-fuer-amazo.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.10.2012 - Az.: 2 U 49/12) entschieden, dass die Liefergabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" bei Online-Shops wettbewerbswidrig ist. Siehe dazu auch unseren Law-Podcasting <link http: www.law-podcasting.de abmahnwelle-gegen-ebay-und-amazon-haendler-das-ewige-problem-mit-den-lieferfristen _blank external-link-new-window>"Abmahnwelle gegen eBay- und Amazon-Händler? - Das ewige Problem mit den Lieferfristen".

Das OLG Hamm hatte nun nachfolgende Klausel zu bewerten:

"Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)."

Die Hammer Richter stuften dies als rechtswidrig ein.

Aus der Regelung ergebe sich nicht eindeutig, dass eine verbindliche Lieferzeit versprochen werde. Zwar sei das Wort "vereinbart" genannt, jedoch werde diese Formulierung unmittelbar zuvor mit dem Wort "annähernd" eingeschränkt. Hinzu komme, dass nach der Klausel die angegebenen Lieferfristen nur als annähernd vereinbart "gelten" sollen. Hier werde also lediglich mit einer Fiktion gearbeitet.

Eine weitere Einschränkung erfahre diese Regelung dadurch, dass die angegebenen Lieferfristen "nur einen Richtwert" darstellen sollen.

Zwar spreche der Klammerzusatz "(Zirka-Fristen)" für eine verbindliche Regelung, jedoch reiche diese Ergänzung nicht aus, um die zuvor getroffenen Einschränkungen zu korrigieren.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als "alkoholfreier Gin" bezeichnet werden, da dies Verbraucher über die Produktart täuscht.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Werbung für alkoholfreie Getränke mit Aussagen wie "This is not Gin" ist irreführend. Denn geschützte Alkoholbegriffe (wie "Gin") sind auch in…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2025
Eine Preisermäßigung ist unzulässig, wenn der 30-Tage-Bestpreis nicht klar, gut lesbar und unmissverständlich angegeben ist.
ganzen Text lesen
06. Oktober 2025
Wer mit einem abgelaufenen hoheitlichen Titel (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) wirbt, handelt irreführend (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2025 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen