Der Erste Senat hat mit Urteil vom 12. März 2003 die Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen zurückgewiesen, mit denen die Erteilung von Auskünften über die Verbindungsdaten der Telefongespräche von Journalisten angeordnet worden war.
Von den betroffenen Journalisten wurde angenommen, dass sie mit mutmaßlichen Straftätern im Kontakt standen. Beschwerdeführer waren das ZDF, zwei seiner journalistischen Mitarbeiter und eine für das Magazin Stern tätige Journalistin.