Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wirtschaftsrecht

Geringfügige Beschäftigung: Ab dem 01.04. neue Regelungen

Ab dem 01.04.2003 ändern sich für Geringfügig Beschäftigte die gesetzliche Bestimmungen: Die bisherige Zeitgrenze von 15 Wochen / Woche existiert dann nicht mehr. Entscheidend ist vielmehr nur nch, ob das Entgelt 400,- Euro / Monat übersteigt oder nicht, unabhängig von der konkreten Stundenanzahl.

Beim Zusammenrechnen von einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einer geringfügigen Beschäftigung bleibt die erste geringfügige Tätigkeit versicherungsfrei. Das darüber hinaus erzielte Einkommen wird versicherungspflichtig,
jedoch nur den Bereich der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Auch für die kurzfristige Beschäftigung gelten neue Spielregeln: Eine solche ist ab dem 01.04.2003 begrenzt auf zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage / Kalenderjahr (früher: Zeitjahr). Wird die kurzfristige Beschäftigung berufsmässig ausgeübt oder mit ihr mehr als 400,- Euro im Monat erzielt, gilt die Beschäftigung nicht mehr als kurzfristig.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2026
Die Bundesnetzagentur darf die Deutsche Bahn weder zur Reservierung von Streckenkapazitäten für Wettbewerber noch zur Öffnung ihrer Lounges für…
ganzen Text lesen
08. Oktober 2026
Gerade das Bestehen einer D&O-Versicherung kann zur Millionenhaftung eines Arbeitnehmers führen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen