In der letzten Zeit äußert sich der BGH zunehmend zu der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Zeitungsanzeigen für Computerverkäufe. Erst jüngst hatten die höchsten deutschen Zivilrichter entschieden, dass Angaben von Computerpreisen ohne Monitor unter gewissen Umständen wettbewerbswidrig ist.
Nun äußerte sich der BGH (Urt. v. 24.10.02 - Az.: I ZR 50/00) zu einem ähnlichen Fall: Eine Zeitungsanzeige, die bei einem Verbraucher den Eindruck erweckt, den Artikel sofort mitzunehmen, ist dann als unlauter einzustufen, wenn in einer Fußnote darauf hingewiesen wird, dass "keine Mitnahmegarantie" bestehe und das Gerät ggf. bestellt werden müsse.