Die amerikanische Musik-Industrie scheint Ernst zu machen. Vor wenigen Tagen hatte die Musik-Industrie gerade Studenten vor der Verwendung von Internet-Musik-Tauschbörsen gewarnt, bei denen in massenhafter Weise urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird.
Nun folgt der nächste Schritt: Die RIAA (Recording Industry Association of America) verklagt vier Studenten an verschiedenen amerikanischen Universitäten wegen der Verletzung von Urheberrechten. Den Beklagten wird vorgeworfen, lokale Campus-Netzwerke eingerichtet zu haben und somit in besonderer Weise den rechtswidrigen Austausch von geschützten Musik- und Filmwerken unterstützt zu haben.
Es bleibt abzuwarten, ob auch in Deutschland die Musik-Industrie in dieser Art und Weise vorgeht. Ob damit freilich das Problem der rechtswidrigen Tauschbörsen in den Griff zu bekommen ist, erscheint mehr als fraglich. Vielmehr scheint es wieder einmal nur der bekannte "heisse Tropfen" auf den Stein zu sein. Wie schon die Beispiele Napster und Audiogalaxy gezeigt haben, ist mit der Schließung einzelner Tauschringe nichts gewonnen.
Wird eine geschlossen, wird sie durch zehn andere ersetzt. Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben. Auch der Weg des Digital Right Management (DRM) führt, angesichts der auftauchenden technischen und rechtlichen Probleme, zunehmend in die Irre. Vielmehr sollte sich die Musik-Industrie besinnen und entsprechende Konkurrenzangebote auch im Netz zum dann kostenpflichtigen Download zur Verfügung stellen. Nur so wird der massenweisen Verletzung des Urheberrechts Einhalt geboten werden können. Denn Musik- und Filmbörsen sind inzwischen weltweit zu einem Massenphänomen geworden.