Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Thema:Online

Telekom-Aktionäre: Verjährungsfrist verlängern

Deutsche Telekom AG-Aktionäre, die überlegen aufgrund des dritten Börsengangs Schadensersatz-Ansprüche geltend zu machen, müssen rasch handeln, denn für die Ansprüche droht am 26. Mai 2003 die Verjährung. Ist Verjährung eingetreten, braucht der jeweilige Schuldner, auch wenn ursprünglich einmal ein Anspruch bestanden hat, nicht mehr zahlen ( § 214 Abs.1 BGB). Demnach müsste sich jeder Telekom-Aktionär bis zu diesem Zeitpunkt überlegen, ob er gerichtlich gegen die Telekom vorgeht, denn nur dann würden die Verjährungsfrist unterbrochen. Dies ist aber mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden, denn noch ist überhaupt nicht klar, ob und in welchem Umfang die Deutsche Telekom AG etwaige Pflichten verletzt. Zwar ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bilanzfälschung. Das Ergebnis ist jedoch derzeitig noch vollkommen offen. Selbst wann die Ermittlungen abgeschlossen werden können, ist unklar.

Experten schätzen daher, dass Klagen von Aktionären wegen Prospekthaftung aufgrund der unklaren Beweislage schlechte Karten haben.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wies nun am Mittwoch darauf hin, dass Telekom-Aktionäre auch auf anderem Wege als durch den Besuch bei einem Anwalt die Verjährung unterbrechen könnten und so - wenigstens zunächst - Anwaltskosten einsparen könnten. Des Rätsels Lösung ist die Einleitung eines Güteverfahrens, das ebenfalls die Verjährung unterbricht und maximal 110 Euro kostet.

In Hamburg ist das die "Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg" (ÖRA). Diese Stelle kann auch von Nicht-Hamburgern in Anspruch genommen werden, ist also bundesweit ansprechbar. Es besteht kein Anwaltszwang

Wer Hilfe bei der Formulierung seines Schreibens an die ÖRAG benötigt, kann entweder den Rechtsanwalt seines Vertrauens hinzuziehen oder sich an die DSW wenden, die für diesen Fall kostenlose Standard-Schreiben bereithält. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Einzelne Mitglied der DSW ist. Hierfür fallen Gebühren an (für 2003: 42,- Euro, ab 2004 dann 80,- Euro).

Rechts-News durch­suchen

16. Mai 2025
Ein betroffenes Unternehmen darf Einsicht in den nicht-öffentlichen Beschluss des Bundeskartellamts nehmen, um zivilrechtliche Ansprüche zu verfolgen.
ganzen Text lesen
07. Mai 2025
Ein Gartenbauer verliert seinen Anspruch auf vollständige Vergütung, weil er den Kunden nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat.
ganzen Text lesen
24. April 2025
Ein Teil des Lohns für einen Arbeitnehmer darf in Ether gezahlt werden, wenn das im Interesse des Arbeitnehmers liegt.
ganzen Text lesen
23. April 2025
Eine 48-monatige Vertragslaufzeit für einen Radio-Werbevertrag im B2B-Bereich ist zulässig. Unwirksam ist hingegen die Pflicht zur vollständigen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen