Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Frankfurt: Neues 0190-Urteil

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hatte über einen 0190-Dialer-Sachverhalt zu entscheidenr:


Urteil des AG Frankfurt v. 10.07.2003 - Az.: 31 C 1361/03 - 83

(Leitsätze:)
1. Damit der klägerische Vortrag nachvollziehbar ist, hätte lückenlos vortragen werden müssen, welche Dienstleistungen genau und zu welchen Preisen in Anspruch genommen worden sein sollen.

2. Es reicht nicht aus, dass die Klägerin meint, vor diesem Hintergrund der Form der Tarifierung müsse davon ausgegangen werden, dass dem streitgegenständlichen Entgelt eine angemessene Leistung gegenübersteht.

3. In Anbetracht der allgemein bekannten Missbräuche mit den sogenannten "0190-Nummern" muss das Gericht schon im Interesse eines effektiven Verbraucherschutzes auf einem entsprechend substantiierten Vortrag der Klägerseite bestehen. Nur so kann dem Beklagten und auch dem Gericht ermöglicht werden, zu überprüfen, ob bestimmte Verbindungen mit dem Willen des Beklagten zustande gekommen sind und kein Missbrauch vorliegt.

Rechts-News durch­suchen

06. August 2026
Wenn die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung bereits erbringen kann, braucht ein Telekommunikationsunternehmen die Zustimmung des…
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen
03. August 2026
Ist der kommerzielle Zweck eines Influencer-Posts auf den ersten Blick erkennbar, entfällt die Pflicht zur gesonderten Werbekennzeichnung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen