Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: "Get more"-Werbung von T-Mobile rechtswidrig

In einem aktuellen Verfahren hat das OLG Hamburg (Urt v. 26. Juni 2003 - Az.: 3 U 193/02) entschieden, dass die "Get more"-Werbung von T-Mobile ("D1") unlauter iSd. des § 3 UWG und damit rechtswidrig ist.

Vodaphone ("D2") sah die "Get more"-Werbung von T-Mobile als wettbewerbswidrig an, da der unzutreffende Eindruck vermittelt werde, T-Mobile sei das marktführende Unternehmen im Mobilfunkbereich. Dieser Rechtsansicht stimmten die Hamburger Richter zu:

"Das beantragte Verbot, für die Erbringung von Mobilfunkleistungen mit der Angabe „Get more“ in Verbindung mit der Bezeichnung „der deutsche Marktführer“ zu werben, stellt ebenfalls eine Verallgemeinerung dar (...)

Zu Recht hat das Landgericht diese Werbung als irreführend (§ 3 UWG) angesehen. Der durchschnittlich aufmerksame (...) Verbraucher (...) versteht dies als Aufforderung, sich von der Antragsgegnerin als Marktführer mehr geben zu lassen, und sucht selbstverständlich nach (...) der gemeinsamen Grundlage für den Vergleich, und das können (...) nur die Leistungen aller Wettbewerber auf dem Markt für Mobilfunknetze sein."

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen