Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Verwechslungsgefahr zwischen T-Mobile und be-mobile.de

Das OLG Hamburg (Beschl. v. 07.07.2003 - Az.: 3 W 81/03) hat entschieden, dass zwischen der Marke "T-Mobile" und der Domain "www.be-mobile.de" Verwechslungsgefahr besteht.

Das Urteil ist wenig verwunderlich, denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung in Domain-Sachen. Hier wurde sich zu dicht an einen bekannten Firmen- und Unternehmensnamen angelehnt, vgl. dazu die Rechts-FAQ: Domain-Recht von RA Dr. Bahr.

Gerade der gesamte Telekom-Konzern sorgt aufgrund seines aggressiven Auftretens und seiner klagefreudigen Haltung immer wieder für Aufsehen. Vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 16.07.2003 und v. 30.06.2003. Siehe hierzu auch das Interview mit dem Telekom-Markenchef Stephan Althoff über die Marken-Strategie des Unternehmens, vgl. Kanzlei-Info v. 11.08.2003.

Rechts-News durch­suchen

25. Mai 2026
Eine Online-Bewertungsplattform muss Nutzerdaten herausgeben, wenn Bewertung dem Arbeitgeber wahrheitswidrig Mindestlohnverstöße vorwirft.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
19. Mai 2026
Ein Bürgermeister muss wegen parteiischer Social-Media-Videos 1.500 Euro Geldbuße zahlen, weitere Vorwürfe bleiben ohne Folgen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen