Das OLG Hamburg (Beschl. v. 07.07.2003 - Az.: 3 W 81/03) hat entschieden, dass zwischen der Marke "T-Mobile" und der Domain "www.be-mobile.de" Verwechslungsgefahr besteht.
Das Urteil ist wenig verwunderlich, denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung in Domain-Sachen. Hier wurde sich zu dicht an einen bekannten Firmen- und Unternehmensnamen angelehnt, vgl. dazu die Rechts-FAQ: Domain-Recht von RA Dr. Bahr.
Gerade der gesamte Telekom-Konzern sorgt aufgrund seines aggressiven Auftretens und seiner klagefreudigen Haltung immer wieder für Aufsehen. Vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 16.07.2003 und v. 30.06.2003. Siehe hierzu auch das Interview mit dem Telekom-Markenchef Stephan Althoff über die Marken-Strategie des Unternehmens, vgl. Kanzlei-Info v. 11.08.2003.