In zwei Entscheidungen hatte das LAG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 31.10.2002 - Az.: 1 TaBV 16/02; Beschl. v. 28.01.2003 - Az.: 5 TaBV 25/02) über den Anspruch des Betriebsrat auf Zugang und Nutzung des Intranets und Internets zu entscheiden.
In beiden Fällen bejahten die Richter den Anspruch. Als sachliche Voraussetzung sahen die Gesetzeshüter jedoch an, dass das Internet bzw. Intranet in dem betreffenden Betrieb als übliches Arbeitsmitel eingesetzt wird.
Vgl. ausführlich zum Themenkomplex "Arbeitsrecht und Internet" die Rechts-FAQ von RA Dr. Bahr.