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Kategorie: Allgemein

AG Hamburg-Altona: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Hamburg-Altona vom 02.08.2003 - Az.: 316 C 354/03

(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Der Beweis des ersten Anscheins kann angesichts des in letzter Zeit vermehrt auftretenden Dialer-Missbrauchs auf Mehrwertdienste, insb. sog. 0190-Dialer, nicht übertragen werden.

3. Der Telefonnetz-Betreiber ist auch trotz beantragter Verkürzung der Rufnummer verpflichtet und berechtigt, für interne Zwecke die vollständigen Daten des Inhalte-Anbieters zu speichern. Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, dass der Telefonnetz-Betreiber wissen muss, an wen er das vereinnahmte Geld weiterleiten müsste.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aghamburgaltona020803.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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