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EuGH: DocMorris-Versand rechtmäßig

Seit langem streiten sich der niederländische Apothekenbetreiber und Internet-Medikamenten-Versandhändler DocMorris und der Deutsche Apotheker-Verband über die Rechtmäßigkeit von deutschen Internet-Versandverboten für Arzneimittel.

Anfang März diesen Jahres gab es dazu die Schlußanträge in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vgl. die Kanzlei-Info v. 17.03.2003.

Nun hat der EuGH in der Angelegenheit seine Entscheidung gefällt (Urt. v. 11. Dezember 2003 - Rs. C-322/01). Danach ist ein Versandverbot für Arzneimittel, für die keine ärztliche Verschreibung vorgesehen ist, nicht rechtmäßig. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dagegen schon.

Beide Seiten, sowohl DocMorris als auch der Deutsche Apotheker-Verband haben das Urteil als Sieg für ihre Seite interpretiert. Welche praktischen Konsequenzen sich aus der aktuellen Entscheidung tatsächlich ergeben werden, bleibt abzuwarten.

In jedem Fall hat DocMorris erst vor kurzem in einem Interview bekanntgegeben, dass das Unternehmen auch in Deutschland eine Niederlassung gründen wird, Kanzlei-Info v. 21.04.2003.

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