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KJM erkennt weitere AVS an

Siebte KJM-Sitzung: Konzepte des Zentralen Kreditausschusses von T-Online und von Arcor entsprechen den gesetzlichen Anforderungen für geschlossene Benutzergruppen

Intensiver Dialog mit Vertretern der Internet-Branche


„Die KJM arbeitet derzeit mit voller Kraft an der Verbesserung des Jugendschutzes im Internet. Dabei erzielen wir Schritt für Schritt in zahlreichen Verhandlungen und Expertenrunden klare Erfolge“, so das Fazit des Vorsitzenden Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring nach der KJM-Sitzung am 25. November in Hamburg. Leider gebe es in der Öffentlichkeit – vor allem bei Eltern – immer noch zu wenig Wissen darüber, mit welchen Angeboten Kinder und Jugendliche konfrontiert werden, die im Internet surfen. Die KJM verfolge das Ziel, in diesem Medium nach und nach bestimmte Schutzstandards zu etablieren und damit auch deutlich zu machen, dass es dort keinen rechts­freien Raum geben darf. „Wir wissen, dass wir jugendgefährdende Inhalte nicht aus dem Netz verbannen können; aber wir wollen die Anbieter dazu bewegen, dass sie wenigstens die gesetz­lich vorgeschriebenen Zugangshürden errichten“, erläuterte Ring.

Speziell bei Telemedien schreibt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) als Jugend­schutzinstrument technische Zugangshürden vor, die je nach Gefährdungsebene den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu problematischen Angeboten einschränken oder verhindern sollen. Jugendgefährdende Angebote, wie z.B. die einfache Pornographie, sind grundsätzlich unzulässig und dürfen nur im Ausnahmefall im Internet angeboten werden. Dabei muss sicher­gestellt sein, dass der Zugang nur für Erwachsene innerhalb so genannter „geschlossener Be­nutzergruppen“ möglich ist. Die KJM hat in diesem Bereich nach intensiven Gesprächen und zahlreichen Nachbesserungen drei weitere Unternehmenskonzepte bewertet. Die von der KJM aufgestellten Eckwerte zu den Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen – Volljährig­keitsprüfung durch persönlichen Kontakt sowie Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang, um den Zugriff durch Minderjährige zu verhindern – werden bei den Konzepten des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), der Altersverifikationssysteme von T-Online International AG und von Arcor Online GmbH auf unterschiedliche Weise erfüllt.

Die vom ZKA entwickelte Debit-Chipkarte wird von deutschen Kreditinstituten seit 1996 unter anderem mit der Funktion „GeldKarte“ eingesetzt. Die aktuelle Version, die seit einigen Monaten durch zahlreiche Banken und Sparkassen im Rahmen des turnusmäßigen Austausches an de­ren Kunden ausgegeben wird, bietet weitere Funktionen außerhalb des bargeldlosen Zahlungs­verkehrs. Dazu gehört ein „Jugendschutzmerkmal“, das in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) entwickelt wurde, um der Verpflichtung zur Altersverifikation an Zigarettenautomaten nachzukommen. Die gleiche Lösung kann im Internet zur Herstellung geschlossener Benutzergruppen verwendet werden. Dafür ist allerdings notwendig, dass die Karte im Rahmen eines geeigneten Gesamtkonzepts zur Anwen­dung kommt.

Mit den Systemen von T-Online und Arcor wurden erstmals Konzepte von der KJM als ausrei­chend angesehen, die im Bereich der Authentifizierung keine zusätzliche Hardware einsetzen. Auf die Hardwarekomponente kann allerdings nur verzichtet werden, weil die Anbieter ihre Altersverifikation nicht als Dienstleistung für Dritte anbieten und ein von der geschlossenen Be­nutzergruppe unabhängiges Kunden-Lieferantenverhältnis mit dem jeweiligen Teilnehmer unter­halten, wodurch sie die Weitergabe der Kundendaten faktisch erschweren.

Das Konzept von T-Online basiert auf einer Identifizierung mittels des Post-Ident-Verfahrens und einer Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang. Der Zugriff auf den Bereich der Inhalte, vor denen entsprechend § 4 Abs. 2 JMStV Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen, wird künftig bei jeder Form des Zugangs – sei es über die anbietereigene Software oder das World Wide Web – über ein doppeltes Login abgesichert sein.Das System „T-Online Vision on TV“ wurde von der KJM noch nicht abschließend gewürdigt.

Auch das Konzept „Video on Demand“ von Arcor basiert auf einer Identifizierung mittels des Post-Ident-Verfahrens und einer Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang. Zur Authentifi­zierung gehört ein zweistufiges Zugangskonzept, das den Zugriff auf den Erwachsenenbereich mit umfangreichen Hürden versieht, die künftig noch erweitert werden.

Nach Umsetzung der Konzepte wird die KJM im Rahmen der ihr durch den JMStV übertragenen Aufgaben überprüfen, ob sich die Systeme in der Praxis unter den Gesichtspunkten des Ju­gendschutzes bewähren.

Weitere Konzepte, die der KJM vorgelegt wurden oder noch werden, können mit der gleichen Einschätzung rechnen, wenn sie das gesetzlich geforderte Schutzniveau erreichen. Anders als im Bereich der Jugendschutzprogramme ist eine gesetzliche Anerkennung von Systemen zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe durch die KJM nicht vorgesehen. Ange­sichts fehlender Übergangsregelungen im JMStV bietet die KJM aus Gründen der Planungs­sicherheit jedoch für interessierte Unternehmen die Möglichkeit zum Gespräch an und hat dar­über hinaus zur Orientierung bereits im Juni 2003 Eckwerte zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe veröffentlicht (s. Pressemitteilung der KJM vom 24.06.03).

Das Angebot der KJM richtet sich grundsätzlich an jedes interessierte Unternehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Systeme zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe sich an den Eckwerten der KJM orientieren und dies schlüssig aus einer schriftlichen Darstellung hervorgeht, die im Vorfeld eines Termins an die KJM übermittelt wird.

Quelle: Pressemitteilung der KJM v. 11. Dezember 2003

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