Die höchste schweizerische Behörde für Telekommunikation - das Bundesamt für (BAKOM) Telekommunikation teilt in einer aktuellen Erklärung mit, dass ab dem 1. April 2004 keine PC-Dialer mit 090x-Rufnummern in der Schweiz eingesetzt werden dürfen.
Ab 1. Juni müssen Telefon-Anbieter mit Minutenpreisen über 2 Franken die Kosten zu Beginn des Anrufes bekannt geben, bei 5-Franken-Angeboten muss der Kunde die Verbindung gesondert bestätigen.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Diese neue Maßnahme ist in mehrfacher Weise ausserordentlich bedenklich.
Zum einen die offizielle Begründung für diesen Schritt. So werden dort "Beschwerden" undifferenziert gleichgesetzt mit "Missbrauchsfällen".
In der Erklärung heisst es selber: "Seit 2002 nimmt die Zahl der Missbräuche im Zusammenhang mit PC-Dialern ständig zu (vgl. Grafik unten)". Die Grafik, auf die verwiesen wird, zeigt jedoch lediglich die "Konsumentenbeschwerden". Ob Beschwerde und Missbrauch immer gleichzusetzen sind, darf bezweifelt werden.
Zum anderen wird hier die absolut überwiegende Anzahl der seriösen Mehrwertdienste- und Dialer-Anbieter mit in die Haftung genommen für das kriminelle Verhalten von einer überschaubaren Anzahl von rechtswidrigen handelnden Dritten. Ob hier nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und ein solches Verbot nicht höherrangiges Verfassungsrecht verstößt, erscheint ebenfalls sehr bedenklich.
Der letzte Punkt, den es hier zu erwähnen gilt und der alles endgültig ins Absurde führt: Es wurden nur die PC-Dialer mit 090x-Rufnummern verboten. Andere Rufnummern, so z.B. Satellitennummern, deren Missbrauch in der letzten Zeit stetig zunimmt, dagegen können problemlos mit PC-Dialern benutzt werden. Hier zeigt sich die offensichtliche Inkonsequenz dieser Neuregelung.