Die EU hat ein Abkommen des Europarates ratifiziert, dass die vorherige Benachrichtigung aller Vertragsstaaten vorsieht, wenn eines der Länder Vorschriften für Online-Dienste erlässt.
Ziel des Übereinkommen ist es, die Online-Dienste, die natürlich grenzüberschreitend angeboten werden, mit international abgestimmtem Vorgaben zu regeln. Dadurch wird die Transparenz und Kohärenz der nationalen Vorschriften für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft gefördert. Die 45 Staaten des Europarates bilden so ein System der gegenseitigen Information über Rechtsvorschriften und der administrativen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.
Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein begrüßte das Abkommen. Der für Unternehmenspolitik und Informationsgesellschaft zuständige Kommissar, Erkki Liikanen, erklärte:
„Die Informationsgesellschaft ist ein wesentlicher Faktor für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Union. Durch das neue Verfahren werden Investitionen und Innovationen gefördert, denn die Unternehmen erfahren künftig in einem früheren Stadium von Gesetzesänderungen, die für sie von Bedeutung sein könnten, und haben unter Umständen die Möglichkeit, über die Behörden ihres Landes darauf Einfluss zu nehmen."
Jede Vertragspartei dieses Übereinkommens kann sich zu Gesetzesentwürfen äußern, die von einer anderen Vertragspartei notifiziert worden sind. So kann sie unmittelbar zur Gesetzgebung im Bereich der Online-Dienste beitragen. Dieses System wird die Transparenz und längerfristig auch die Angleichung der Vorschriften auf internationaler Ebene fördern.
Es ist daher nicht nur von großem Interesse für die nationalen Behörden, sondern auch für die EU-Bürger und -Unternehmen, die in Drittländern tätig sind und daher am ehesten unter unangemessenen Vorschriften leiden würden.
Hier finden Sie die ausführliche Pressemitteilung.
Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission v. 23. März 2004