In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Kritik an den Online-Aktivitäten von ARD und ZDF gekommen, vgl. dieKanzlei-Infos v. 26.09.2003.
Der Leipziger Rechtsprofessor Christoph Degenhart war der Ansicht, hier handle es sich um eine unzulässige Vermischung aus Inhalt und Werbung, was nach deutschen Rundfunkrecht und dem Medienstaatsvertrag unzulässig sei. Vgl. dazu die Kanzlei-Infos v. 05.08.2003.
Aufgrund der anhaltenden Kritik hat sich die ARD im Zuge einer Selbstverpflichtung bereit erklärt, insbesondere ihre Online-Aktivitäten einzuschränken, vgl. dazu die ausführliche Meldung des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger.
Nun wird die gleiche Kritik an den Aktivitäten von ARD und ZDF im Mobilfunk-Bereich laut.
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung (PDF, 77 KB) die Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Angebote im mobilen Dienstebereich für rechtswidrig. Es sei eine Wettbewerbsverzerrung, wenn die Angebote durch die staatliche Rundfunkpflicht quersubventioniert würden, während private Anbieter benachteiligt seien, da sie die Investitionen privat ausgleichen müssten.