Nach eigenen Angaben hat die Wettbewerbszentrale vor dem LG Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 4.3.2004 - Az.: 4 HKO 2056/04) gegen die norisbank eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wird der Bank verboten, Verbraucher aufzufordern persönliche Nachrichten an Freunde zusammen mit einer Produktempfehlung zugunsten der Bank per E-Mail zu versenden.
Die Wettbewerbszentrale sieht ein solches Verhalten als versteckte, unerlaubte Werbung an:
„Unverlangte Produktwerbung über elektronische Medien stellt eine unzulässige Belästigung des Verbrauchers dar“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Dieses Verbot kann nicht dadurch umgangen werden, dass Privatleute als Werbemittler eingesetzt werden“.