Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

EU-Kommission: Vereinfachte Rechteverwertung

Die Europäische Kommission schlägt in einer aktuellen Pressemitteilung vor, die Regelungen über die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und somit eine vereinfachte Rechteverwertung für alle Beteiligten zu schaffen.

Da es den Urheber eines Werkes überfordern würde mit jedem Interessenten einzeln einen Nutzungsvertrag zu schließen, gibt es das Konstrukt der Verwertungsgesellschaften, die die betreffenden Rechte im Auftrage der Urheber wahrnehmen. Wichtigste Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist dabei die GEMA (= Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).

Die europäischen "Kernländer" Deutschland, Großbritannien und Frankreich haben unterschiedlich intensive Gesetze über das Recht der Verwertungsgesellschaften erlassen.

Angesichts dieser Rechtszersplitterung sei eine Harmonisierung dringend erforderlich:

"Eine gemeinschaftliche Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung und vor allem für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften erscheint dringend geboten.

Das ist eine der wichtigsten Schlussfolgerungen einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Mitteilung, die sich auf eine umfassende Analyse aller mit der Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten verbundenen Fragen stützt. Die Kommission wird nun unverzüglich eine weitere Konsultation über den Inhalt eines derartigen Gesetzesvorhabens auf den Weg bringen.

Eine anderes Fazit der Mitteilung lautet, dass vor dem Einsatz von Systemen der digitalen Rechteverwertung (...) deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, gewährleistet sein muss."

Rechts-News durch­suchen

01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen