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AG Westerwede: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Westerstede vom 20.02.2004 - Az.: 28 C 848/03 (II):

(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Angesichts des in letzter Zeit festzustellenden erheblichen Missbrauchs von Dialern kann von keinem Beweis der ersten Anscheins für die Richtigkeit der Telefonrechnung ausgegangen werden.

3. Auch eine Zurechnung einer objektiven Handlung (= Einwahl in den Mehrwertdienst) kommt nicht in Betracht, da der Netz-Betreiber hier das Fehlen des Erklärungsbewusstseins kannte oder mit ihm rechnete und auch nicht schutzbedürftig ist.

4. Der Telefon-Kunden ist nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Mißbrauch vorliegt.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwesterstede230204.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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