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Kriminalstatistik 2003: Zunahme Computer-Kriminalität

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2003 ist veröffentlicht worden (PDF, 910 KB).

Der Bereich der Computerkriminalität sieht wie folgt aus:
2003 wurden knapp 60.000 Fälle von Computerkriminalität erfasst, was einen Anstieg um 3,8 Prozent ausmacht. Seit 2002 werden alle Fälle von Betrug mittels rechtswidrig erlangterDebitkarten mit PIN unter Computerkriminalität erfasst, nicht jedoch Fälle mit Debitkarten ohne PIN (Lastschriftverfahren).

Der Bereich des Computerbetrugs (§ 263 a StGB) nahm um 19,5 Prozent auf etwa 12.000 Fälle zu.

Die Aufklärungsquote lag bei 47% und damit deutlich und denen der Vorjahre. Um o.g. Zahlen richtig einzuordnen sind zwei Informationen wichtig:

1. Die PKS 2003 erfasst noch nicht solche Straftaten, die mittels Computer und Internet als Tatwerkzeug begangen werden (z.B. Kinderpornograhie, illegale Software). Ab dem 1. April 2004 hat sich dies nun geändert.

2. Die PKS erfasst lediglich die "bekannt gewordenen und durch die Polizei endbearbeiteten Straftaten". D.h. die Statistik erfasst nicht, ob und in welchen Fällen Anklage erhoben wurde und ob es zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch kam.

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