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TKG tritt zum 1. Juli in Kraft

Die Reform des TKG wird schon seit längerem vorbereitet, vgl. dazu zuletzt die Kanzlei-Info v. 11.04.2004.

Das Gesetz wurde nun am 5. Mai 2004 vom Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gebilligt. Das Kompromisspaket wird am 14. Mai vom Bundestag offiziell verabschiedet und kann dann nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Juli in Kraft treten.

Viele Details des neuen Gesetzes waren bis zuletzt außerordentlich umstritten. So wurde z.B. auf Initiative von Bayern und Hessen eine Ausweitung der Telefonüberwachung gefordert (vgl. die Kanzlei-Info v. 23.02.2004), die aber schlußendlich abgelehnt wurde.

Es gilt jetzt zunächst den endgültigen, konkreten Wortlaut des neuen Gesetzeswerk abzuwarten, um eine kritische Würdigung vornehmen zu können.

In einer ersten Reaktion begrüßte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) den Kompromiss im Vermittlungsausschuss:

"Es ist besonders zu begrüßen, dass sich offensichtlich alle Beteiligten der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Facharbeitsgruppe nicht nur um einen ausgewogenen Kompromiss, sondern um eine in der Sache tragfähige Lösung für den Markt bemüht haben. Trotz der weit größeren Spielräume für die Deutsche Telekom wurden zentrale Eckpfeiler einer funktionsfähigen Regulierung gehalten und nicht in letzter Minute einem politisch motivierten Kuhhandel geopfert,“ erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Eine ebenso positive Bewertung nimmt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) vor.

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