Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

TKG tritt zum 1. Juli in Kraft

Die Reform des TKG wird schon seit längerem vorbereitet, vgl. dazu zuletzt die Kanzlei-Info v. 11.04.2004.

Das Gesetz wurde nun am 5. Mai 2004 vom Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gebilligt. Das Kompromisspaket wird am 14. Mai vom Bundestag offiziell verabschiedet und kann dann nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Juli in Kraft treten.

Viele Details des neuen Gesetzes waren bis zuletzt außerordentlich umstritten. So wurde z.B. auf Initiative von Bayern und Hessen eine Ausweitung der Telefonüberwachung gefordert (vgl. die Kanzlei-Info v. 23.02.2004), die aber schlußendlich abgelehnt wurde.

Es gilt jetzt zunächst den endgültigen, konkreten Wortlaut des neuen Gesetzeswerk abzuwarten, um eine kritische Würdigung vornehmen zu können.

In einer ersten Reaktion begrüßte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) den Kompromiss im Vermittlungsausschuss:

"Es ist besonders zu begrüßen, dass sich offensichtlich alle Beteiligten der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Facharbeitsgruppe nicht nur um einen ausgewogenen Kompromiss, sondern um eine in der Sache tragfähige Lösung für den Markt bemüht haben. Trotz der weit größeren Spielräume für die Deutsche Telekom wurden zentrale Eckpfeiler einer funktionsfähigen Regulierung gehalten und nicht in letzter Minute einem politisch motivierten Kuhhandel geopfert,“ erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Eine ebenso positive Bewertung nimmt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) vor.

Rechts-News durch­suchen

11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer in einer Bestellbestätigungs-Mail Werbung platziert, ohne dass der Empfänger eingewilligt hat, handelt rechtswidrig.
ganzen Text lesen
09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Wer das Verbot der Teilnahme an unerlaubtem Online-Glücksspiel nicht kennt, kann nicht bestraft werden, sofern der versteckte AGB-Hinweis keine…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen