Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VATM: Studie zum deutschen Mehrwertdienste-Markt

Im Auftrag des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) hat das Wissenschaftliche Institut für Kommunikationsdienste eine Studie zum deutschen Mehrwertdienste-Markt erstellt.

Die Darstellung umfasst in Papierform 57 Seiten, online ist eine reduzierte Version von knapp 20 Seiten downloadbar.

Der Bericht bietet in kompakter Form eine gute Einführung in die komplexe Materie und beinhaltet zugleich zahlreiche Detail-Informationen, so dass er trotz seiner summarischen Darstellungsweise nicht bei einer oberflächlichen Darstellung stehenbleibt.

Neben zahlreichen sonstigen Entwicklungen verzeichnet die Studie vor allem ein überproportionales Wachstum im Bereich der 0137-Rufnummern, die einhergeht mit einer Abnahme im Premium Rate-Bereich.

Ebenso interessant ist der Bereich "Marktvolumen und Marktanteile", "Anbietertypen" und "Strukturelle Merkmale der Nachfragerseite". So erfährt der Leser hier, dass vom Verbraucher am häufigsten die Gasse der 0800-Rufnummern mit 16% Anteil frequentiert wird, gefolgt 0180 (14%), 0190 (8%) und 0137 (5%).

Auskunfts- und Mehrwertdienste tragen insgesamt etwa 7% zum Gesamt-Volumen im Festnetz-TK-Bereich bei.

Den Abschluss der Studie bildet ein eigenes Kapitel, in dem die "Entwicklungstendenzen und kritischen Erfolgsfaktoren" beleuchtet werden.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen