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AG München: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG München vom 08.11.2003 - Az.: 131 C 1091/03:

(Leitsätze:)
1. Ist objektiv eine Verbindung zustandegekommen, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dies mit Wissen und Wollen des Anschluss-Inhabers geschehen ist.

2. Das Auffinden eines kleinen Bildchens auf der Bildschirmfläche ("Icon") und der Vortrag, dieses gelöscht zu haben, reicht nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmuenchen081103.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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