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BGH: Buchstaben-Kombination als Marke

Schon die Frage, ob einzelne Buchstaben als Marke angemeldet werden können, ist rechtlich außerordentlich komplex und nur sehr schwierig zu beantworten. Vgl. dazu den Aufsatz von RA Dr. Bahr: "Können einzelne Buchstaben als Marke angemeldet werden ?"

Nun hatte der BGH (Urt. v. 15. Januar 2004 - Az.: I ZR 121/01) sich mit einem artverwandten Problem zu beschäftigen, nämlich, ob Buchstaben-Kombinationen als Marke eingetragen werden können.

Die höchsten deutschen Richter bejahen ausdrücklich die grundsätzliche Möglichkeit, Buchstaben-Kombinationen als Marke anzumelden:

"Nach Inkrafttreten des Markengesetzes, das ein Eintragungshindernis für Einzelbuchstaben und Buchstabenkombinationen nicht kennt, weisen Marken aus Buchstabenzusammenstellungen im Regelfall normale Kennzeichnungskraft auf (...)."

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