Schon die Frage, ob einzelne Buchstaben als Marke angemeldet werden können, ist rechtlich außerordentlich komplex und nur sehr schwierig zu beantworten. Vgl. dazu den Aufsatz von RA Dr. Bahr: "Können einzelne Buchstaben als Marke angemeldet werden ?"
Nun hatte der BGH (Urt. v. 15. Januar 2004 - Az.: I ZR 121/01) sich mit einem artverwandten Problem zu beschäftigen, nämlich, ob Buchstaben-Kombinationen als Marke eingetragen werden können.
Die höchsten deutschen Richter bejahen ausdrücklich die grundsätzliche Möglichkeit, Buchstaben-Kombinationen als Marke anzumelden:
"Nach Inkrafttreten des Markengesetzes, das ein Eintragungshindernis für Einzelbuchstaben und Buchstabenkombinationen nicht kennt, weisen Marken aus Buchstabenzusammenstellungen im Regelfall normale Kennzeichnungskraft auf (...)."