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LG Saarbrücken: "Sofort Kaufen" bei eBay rechtsverbindliches Angebot II

Erst gestern hatten die Kanzlei-Infos über das Urteil des AG Moers berichtet, dass der Ansicht ist, dass die mittels "Sofort kaufen"-Option vorgenommene Erklärung bei einer Online-Auktion ein rechtsverbindliches Angebot ist, vgl. die Kanzlei-Info v. 24.05.2004.

Nun hatte das LG Saarbrücken (Urt. v. 02.01.2004 - Az.: 12 O 255/03) einen identischen Fall zu beurteilen und kam zu dem gleichen Ergebnis: Eine Erklärung, die bei einer Online-Auktions als "Sofort kaufen" eingestellt wird, sei ein rechtlich verbindliches Angebot iSd. § 145 BGB. Es handle sich um keine bloße Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung (sog. invitatio ad offerendum):

"Bereits mit Auslösen dieser Option ist der Kaufvertrag (...) zu Stande gekommen. (...)

(...) hier erfüllte der (...) eingestellte Text alle Merkmale eines wirksamen Angebots: Die Kaufsache, der Preis, die Vertragsparteien und die Absicht, einen gültigen Kaufvertrag zu schließen, lassen sich ihm hinreichend deutlich entnehmen.

Dieses Angebot hat der Kläger angenommen, in dem er die Option "Sofort kaufen" ausübte. Aus der Sicht eines redlichen Beobachters in der Lage des Beklagten konnte dieses Verhalten nur so verstanden werden, dass der Kläger bereits im Zeitpunkt des "Klick" auf die Option einen wirksamen Vertrag zustande bringen wollte."

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