Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

SPD: Klage gegen niedersächisches Mediengesetz

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass sie gegen das neue Mediengesetz des Landes, das Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist, Verfassungsbeschwerde vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof erhoben hat.

Kern der Auseinandersetzung ist der neue § 6 Abs.3 S.2-S.4 Mediengesetz, wonach Unternehmen, an denen eine politische Partei mit einem gewissen Prozentsatz beteiligt ist, der Betrieb von Radiosendern verboten wird.

Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, die gesetzliche Regelung sei zu unbestimmt, in sich widersprüchlich und verstoße zudem gegen die Rundfunkfreiheit.

Rechts-News durch­suchen

20. August 2026
Berichte, die minderjährige Kinder prominenter Eltern identifizieren, sind unzulässig, wenn kein hinreichendes öffentliches Interesse an der…
ganzen Text lesen
02. Juli 2026
RT DE durfte in Deutschland ohne Zulassung nicht senden. Das VG Berlin bestätigt das Verbot.
ganzen Text lesen
25. Mai 2026
Die Presse erhält nur Auskunft über tatsächliche Gäste staatlicher Empfänge, nicht über Eingeladene oder Einladungsgründe.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Der Rundfunkbeitrag bleibt verfassungsgemäß, weil das öffentlich-rechtliche Programm insgesamt vielfältig und ausgewogen genug ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen