Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass sie gegen das neue Mediengesetz des Landes, das Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist, Verfassungsbeschwerde vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof erhoben hat.
Kern der Auseinandersetzung ist der neue § 6 Abs.3 S.2-S.4 Mediengesetz, wonach Unternehmen, an denen eine politische Partei mit einem gewissen Prozentsatz beteiligt ist, der Betrieb von Radiosendern verboten wird.
Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, die gesetzliche Regelung sei zu unbestimmt, in sich widersprüchlich und verstoße zudem gegen die Rundfunkfreiheit.