Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Berlin-Mitte vom 28.04.2004 - Az.: 15 C 372/03:
(Leitsätze:)
1. Klage muß insoweit substantiiert sein, als daß angewählte Rufnummern vollständig und nicht mit durch "X" ersetzten Endziffern angegeben werden.
2. Anbieter ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinmitte28042004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.