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LG München: Tele2 ./. DTAG in Sachen Pre-Selection

Die Tele2 GmbH hatte Ende Februar 2004 gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG) vor dem LG München eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es der DTAG untersagte, die Datensätze der Pre-Selection-Anträge, die von Tele2 im Auftrag der Telefonkunden eingereicht werden, für eigene Zwecke zu benutzen. Vgl. dazu die Pressemitteilung von Tele2.

Die DTAG hatte diese Informationen insbesondere dazu genutzt, die verlorenen gegangenen Kunden durch gezielte Marketing-Maßnahmen zu einer Rückkehr zu bewegen. Dies sah Tele2 als unlauteren Wettbewerb an, da die DTAG Daten nutze, die ihr eigentlich nur aufgrund ihrer (ehemaligen) Monopol-Stellung bekannt würden.

Pre-Selection bedeutet, dass sich ein Telefonkunde dafür entscheidet, über einen bestimmten Anbieter grundsätzlich sämtliche Telefonate zu führen. Wechselt nun ein Telefonkunde von der DTAG zu einem anderen Anbieter, z.B. Tele2, mit der Option Preselection, beantragt der jeweilige Anbieter bei der DTAG die Einrichtung der entsprechenden Vorwahl. Die DTAG erfährt somit zwangsläufig, welche Kunden wechseln und sich für die Pre-Selection eines anderen Anbieter entscheiden.

Diese Informationen macht sich der ehemalige Monopolist zunutze und spricht die betreffenden Kunden an, um diese zu einer Rückkehr zur DTAG zu bewegen.

Nun hat das LG München die aus dem Februar stammende einstweilige Verfügung - für viele überraschend - aufgehoben. Da noch nicht die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, ist noch unklar, aus welchem Grund die Richter das Handeln der DTAG für rechtlich einwandfrei ansehen. Die Argumentation des LG Münchens wird mit Spannung erwartet

Auch die Freenet AG hatte im April diesen Jahres eine identische einstweilige Verfügung vor dem LG Bonn erwirkt, vgl. dazu die Pressemitteilung von Freenet.

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