Ende März hatte die Musikindustrie angekündigt, auch in Deutschland gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen vorzugehen. Sie hatte knapp 70 Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt, vgl. die Kanzlei-Info v. 31.03.2004.
Nun berichtet die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in ihrer aktuellen Pressemitteilung über die 1. Verurteilung eines deutschen Tauschbörsen-Nutzers. Es handle sich dabei - so die Angaben der IFPI - um einen der 70 Fälle, in denen Strafanzeige erstattet worden sei.
Der Täter ist vom AG Cottbus (Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 [57/04]) zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden. Auch zivilrechtlich habe die Person - so die IFPI - die Ansprüche anerkannt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zudem habe er sich verpflichtet, 8000,- EUR Schadensersatz zu leisten.
Die Identität des Täters wurde anhand der IP-Nummer ermittelt. Die IFPI musste hier zunächst Strafanzeige stellen, da sie wegen des Datenschutzes (§ 6 Abs. 5 S.5 TDDSG) nicht direkt vom Internet-Service-Provider (ISP) die Daten herausverlangen konnte.
Als die zuständige Staatsanwaltschaft die Informationen erhalten hatte, konnte die IFPI Akteneinsicht beantragen und gelangte so an den Namen.