Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt: Trennungspflicht für 0190-Rufnummern

Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 24.06.2004 – Az.: 3 U 13/03 = Pressemitteilung) hat entschieden, dass der Netz-Anbieter verpflichtet ist, Verbindungen zu 0190-Rufnummern nach einer Stunde zu trennen. Tut er dies nicht, braucht der Kunde nur das Entgelt für eine Verbindungsstunde zu tragen.

Der Sachverhalt, den das OLG zu beurteilen hatte, lag noch vor dem Inkrafttreten des 0190-Reform-Gesetzes zum 15.08.2003. Seit diesem Tag ist diese Trennungspflicht gesetzlich festgeschrieben.

Das OLG Frankfurt liegt damit auf einer Linie mit dem OLG Hamm (Urt. v. 05.11.2002 - Az.: 19 U 14/02) und dem LG Heidelberg (Urt. v. 17.05.2002 - Az.: 5 O 19/02), die ebenfalls eine solche Verpflichtung bejaht hatten.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen