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Kategorie: Allgemein

Olympia & Markenrecht

Wolf-Dieter Roth hat auf Telepolis.de eine interessante und lesenswerte Glosse zu den Olympischen Spielen und dem aktuellen Markenrecht geschrieben.

Anhand von zahlreichen Beispielsfällen legt er dar, welche entscheidende Bedeutung inzwischen die Wirtschaftsunternehmen mit ihren internationalen Markennamen spielen.

So gab es für Besucher und Personal detailgetreue Anweisungen, welche Marken erlaubt sind und welche nicht. So sponsorten Coca Cola und McDonalds die Spiele. Prompt waren für alle Beteiligten die Produkte von Pepsi Cola und BurgerKing nicht erlaubt.

Turnschuhe der falschen Markenhersteller müssen ausgezogen oder verfremdet werden. T-Shirts mit einem Nicht-Sponsor dürfen nur mit der Innenseite nach außen getragen werden.

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20. Dezember 2024
Unser kostenloses Webinar am 16.01.2025 informiert über die rechtlichen und technischen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
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