Der Deutsche Direktmarketingverband (DDV) hat ein Positionspapier zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen zu Werbezwecken veröffentlicht.
Der kurze Abriß behandelt rudimentär die gegenwärtige Rechtslage und warnt ausdrücklich, dass die Verwendung von Anrufmaschinen nur in engen Grenzen nach deutschem Recht erlaubt ist:
"(...) spricht sich deutlich gegen den Einsatz von automatischen Anrufmaschinen für Outbound-Anrufe bei Verbrauchern aus, da diese kein geeignetes Instrument der Dialogkommunikation sind und damit massiv Verbraucherinteressen verletzt werden.
Zulässig und sinnvoll ist der Einsatz von Anrufmaschinen nur in engen Grenzen, wobei es stets einer ausdrücklichen Anforderung sowie einer weitgehenden Individualisierung des Anrufes bedarf (z.B. automatischer Weckruf oder spezielle Informationsservices)."