Wie schon das LG Hamburg (vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 16.12.2004 und unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", Punkt 11 "Mitstörerhaftung im Internet (Google AdWords)" hat nun auch das LG Leipzig (Urt. v. 08.02.2005 - Az.: 5 O 146/05) entschieden, dass die Benutzung eines Begriffs als Keyword für die Werbung mittels Google AdWords weder eine Markenverletzung noch eine Wettbewerbsverletzung ist.
Die Antragstellerin, Inhaberin einer entsprechenden Markeneintragung, wollte der Antragsgegnerin, der posterXXL GmbH, verbieten, einen Begriff als Keyword für die Google AdWords zu schalten, weil sie darin eine angebliche Markenverletzung sah. Die Antragsgegnerin wurde durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten.
Das Gericht lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.