Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: MarkenR: Deutsche Post / Blaue Post

Das OLG Köln (Urt. v. 28.01.2005 - Az.: 6 U 131/04) hat entschieden, dass der Deutschen Post AG kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Konkurrenten zusteht.

Die klagende Deutsche Post AG ist Inhaberin der prioritätsälteren Marke "POST", die u.a. wegen der "Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen, Paketen und Päckchen" eingetragen wurde. Die Beklagte ist Inhaberin der eingetragenen Wortmarke "DIE BLAUE POST". Diese Marke ist u. a. für "Post- und Kurierdienstleistungen" geschützt.

Die Klägerin rügt unter Bezugnahme auf ein vorgelegtes demoskopisches Gutachten zur Bekanntheit, Verkehrsdurchsetzung und Zuordnung der Bezeichnung "Post" eine Verletzung ihrer Marken- und Firmenrechte. Sie hat Unterlassungs-, Löschungs-, Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsanträge gestellt.

Das OLG Köln hat diese Ansprüche abgelehnt und die Klage abgewiesen:

"(...) Die Ähnlichkeit der beiden Zeichen [ist] nur gering. (...)

Die angegriffene Bezeichnung "DIE BLAUE POST" wird markenrechtlich nicht durch ihren Bestandteil "POST" geprägt. Die Prägung eines Gesamtzeichens durch eines seiner Elemente setzt nach der Rechtsprechung (...) voraus, dass dieses Element eine selbständig kennzeichnende Stellung hat und in dem Gesamtzeichen nicht derart untergeht oder in den Hintergrund tritt, dass es durch die Einfügung in das Gesamtzeichen seine Eignung verliert, die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen.

Dies kann in der angegriffenen Bezeichnung für ihren Bestandteil "POST" deswegen nicht angenommen werden, weil der Begriff "Post" von Hause aus rein beschreibend ist (...) und im Übrigen inzwischen mehrere konkurrierende Anbieter auf dem Markt sind, die Postdienstleistungen erbringen und deswegen Anlass haben, den Begriff "Post" auch für ihr Unternehmen zu verwenden.

Bei zusammengesetzten Wortzeichen kann daher der Bestandteil "POST" nicht das Gesamtzeichen prägen, sondern es übernimmt umgekehrt der zusätzliche Teil des Gesamtzeichens, hier also die Worte "DIE BLAUE", die Funktion, das Unternehmen von anderen Unternehmen abzugrenzen, die Postdienstleistungen erbringen, insbesondere von der aus dem früheren staatlichen Monopolunternehmen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Klägerin."

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen