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LG Berlin: "100 EUR sind genug"-Entscheidung bei Städtplänen aufgehoben

Schon seit längerem wird über die mit Online-Stadtplänen verbundenen Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen kontrovers diskutiert. Vor etwa 7 Monaten gab es ein Aufsehen erregendes Urteil des AG Charlottenburg, das feststellte, dass 100,- EUR anwaltliche Abmahnkosten "genug seien", vgl. die Kanzlei-Infos v. 13.05.2005.

Diese Entscheidung ist nun im Berufungsverfahren vor dem LG Berlin aufgehoben worden. Das Gericht hatte schon im schriftlichen Vorverfahren angemerkt, dass die rechtliche Bewertung der 1. Instanz keinen Bestand haben dürfte.

In der mündlichen Verhandlung nun einigten sich Parteien auf Anraten des Gerichts darauf, dass die Beklagte an die Klägerin 1.640,- EUR zahlt und die gesamten Kosten des Rechtsstreits trägt. Der Vergleich steht noch unter einem Widerrufsvorbehalt und wird erst Ende Dezember 2005 endgültig rechtskräftig.

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