Das Bundeswirtschaftsministerium hat vor kurzem einen neuen Entwurf zur Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt, der hier downloadbar (PDF, 400 KB) ist.
Inhaltlich stimmt er in vielen Punkten mit den schon in der Vergangenheit angedachten Änderungen überein, vgl. die Kanzlei-Infos v. 15.04.2005. Der ursprüngliche Entwurf war im Bundestag erörtert worden (= Kanzlei-Infos v. 14.05.2005) und dann verabschiedet worden. Der Bundesrat widersprach, so dass es zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kam (= Kanzlei-Infos v. 03.09.2005). Der Entwurf wurde, auch wegen der Neuwahlen des Bundestages und der damit verbundenen parlamentarischen Diskontinuität, letzten Endes bis auf weiteres auf Eis gelegt.
Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium einen neuen Anlauf genommen und einen überarbeiteten TKG-Entwurf vorgelegt.
Interessant sind dabei vor allem die Überarbeitungen ab S. 23ff.
So soll z.B. bei Abos im Kurzwahldienste-Bereich stets eine sofortige Kündigung möglich sein und auf schon erbrachte Teilleistungen kein Vergütungsanspruch bestehen (§ 45l Abs.2 TKG-E).
Die ursprünglich vorgesehene Preisansage-Pflicht vor jedem Call-by-Call-Gespräch soll wegfallen (§ 66b TKG-E).
Weiter hinzukommen sind die Regelungen über sog. "Neuartige Dienste". Da das TKG in der Vergangenheit mehrfach nur für gewisse Spezialbereiche (z.B. 0190/0900) Regelungen getroffen hatte, hatten die gesetzlichen Bestimmungen stets einen begrenzten Anwendungskreis. Dies behebt der Entwurf nun, da er ausdrücklich bestimmt, dass er "auch für neuartige Dienste" gilt (z.B. §§ 66b Abs.1 S.5, Abs.4 TKG-E; 66c Abs.1 S.2 TKG-E).
In aller Kürze:
Der Entwurf auf sowohl auf Seiten des Verbraucherschutzes als auch auf Anbieterseite zu erheblichen Protesten geführt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme vor allem den erhöhten Minutenpreis und die weitestgehende Ausnahme des Mobilfunk-Bereiches.
Zum Bereich der Mehrwertdienste vgl. unser Info-Portal "Mehrwertdienste & Rechte". Zum Bereich Dialer siehe unser Portal "Dialer & Recht". Und zu R-Gesprächen siehe "R-Gespräche & Recht".