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OLG Köln: Umfang des Datenbankschutz-Rechtes an Werken

Das OLG Köln (Urt. v. 28.10.2005 - Az.: 6 U 172/03) hatte darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang urheberrechtliche Datenbankschutzrechte an bestimmten Werken bestehen.

Der Klägerin vertreibt den elektronischen Zolltarif (EZT). Dieser enthält die für die elektronische Zollanmeldung in der Europäischen Union erforderlichen Tarife und Daten, die auf europäischer Ebene in eine europäische Datenbank eingestellt werden. Neben der Einstellung in den EZT werden die Daten im jeweiligen Amtsblatt veröffentlicht.

Die Klägerin bietet den EZT auch online an und hat daneben auf der Grundlage des EZT ein Produkt entwickelt, das unter anderem als CD-ROM vertreibt. Die Beklagte übernahm nun einen Teil dieser Daten.

Hierin sah die Klägerin die Verletzung ihres Datenbankrechts. Zu Recht wie die Kölner Richter nun entschieden:

"Die Klägerin hat gegen die Beklagten den jetzt geltend gemachten Unterlassungsanspruch (...) aus § 87 b Abs. 1 Satz 1 UrhG.

Bei der CD-ROM (...) handelt es sich um eine Datenbank im Sinne des § 87 a Abs. 1 Satz 1 UrhG.

Die CD-ROM (...) ist im Sinne dieser Vorschrift eine Sammlung von Daten, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung und Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.

Dass bei elektronischen Datenbanken wie der CD-ROM (...) die Daten ungeordnet in den physischen Speicher eingegeben werden und erst das elektronische Material ihre systematische oder methodische Ordnung herbeiführt, liegt in der Natur des Mediums und hat keine rechtlichen Konsequenzen für den Schutz als Datenbank (...)."

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