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Bundesrat beschließt Umsatzsteuerpflicht für Glücksspiele

Der Bundesrat hat am gestrigen Tage dem "Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" zugestimmt und damit zugleich die Umsatzsteuerpflicht für Glücksspiele beschlossen, vgl. die Pressemitteilung des Bundesrates.

Damit werden die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken künftig ebenso wie die gewerblich betriebenen Glücksspiele und Spielgeräte umsatzsteuerpflichtig sein. Der Gesetzgeber will damit eine Besteuerungslücke schließen und die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung öffentlicher Spielbanken und gewerblicher Glücksspielanbieter sicherstellen.

Damit hat sich auch der ursprüngliche Entwurf eines Spieleinsatzsteuer-Gesetzes erledigt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 17.03.2006.

Das neue Gesetz bedarf noch - wie üblich - der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz somit ab ca. Juni 2006 in Kraft tritt.

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