Der HAM-Vorstand (Hamburgische Anstalt für neue Medien) hat beschlossen, die Ausstrahlung von Klingelton-Werbespots in dem früheren Programm MTV 2 Pop (heute „NICK“) aus Jugendschutzgründen medienrechtlich zu beanstanden.
Im Rahmen einer von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veranlassten Schwerpunktuntersuchung waren im vergangenen Jahr TV-Programme mit Werbespots für Handy-Klingeltöne bewertet worden. In diese von mehreren Landesmedienanstalten gemeinsam durchgeführte Untersuchung
war auch das von der HAM lizenzierte TV-Programm MTV 2 Pop einbezogen.
Nach dem Prüfergebnis der KJM hat die Programmveranstalterin MTV Networks GmbH und Co. KG mit der Ausstrahlung von zwölf verschiedenen Spots im Tagesprogramm von MTV 2 Pop zwischen 6.00 und 20.00 Uhr Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verletzt. Danach ist Werbung mit direkter Kaufaufforderung an Kinder und Jugendliche, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzt, verboten. Unzulässig sind auch Teleshoppingangebote, die Kinder und Jugendliche dazu anhalten, Verträge für Waren oder Dienstleistungen zu schließen. Nach der für die Landesmedienanstalten verbindlichen Bewertung der KJM wurden diese Verbote von MTV 2 Pop und vier weiteren Sendern nicht beachtet.
Quelle: Pressemitteilung der HAM v. 10.10.2006