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LG München I: Habe fertig! - keine fiktiven Lizenzgebühren für Giovanni Trapattoni

Die Klage des ehemaligen Trainers des FC Bayern München, Giovanni Trapattoni, gegen ein Münchner Autohaus vor dem Landgericht München I hat durch sogenannte Erledigterklärungen der Parteien zwischenzeitlich ihr Ende gefunden.

Trapattoni verlangte ursprünglich fiktive Lizenzgebühren als Schadensersatz wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von etwa € 150.000,-, da das Autohaus in einem mehrfach ausgestrahlten Radiowerbespot mit einem Stimmenimitator geworben hatte, der die Stimme des Klägers nachahmte.

Hintergrund der Erledigterklärungen könnte eine außergerichtliche Einigung der Parteien sein. Ob und mit welchem Inhalt eine Einigung erzielt wurde, wurde jedoch nicht mitgeteilt.

Quelle: Pressemitteilung des LG München I vom 25.01.2007

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