Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt a.M.: "lotto-betrug.de" keine unwahre Tatsachenbehauptung

Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 22.01.2007 - Az.: 11 W 25/06) hat entschieden, dass die Domain "lotto-betrug.de" an sich weder eine wahre noch unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. Das Gericht bestätigt damit den Beschluss des LG Frankfurt a.M. aus der 1. Instanz, vgl. die Kanzlei-Infos v. 09.05.2006.

"Eine Tatsachenbehauptung liegt nur vor, wenn der Gehalt der Äußerung dem Beweis offen steht (...). Der Beklagte teilt zwar durch die angegriffenen Äußerungen in Verbindung mit der Domain "lotto-betrug.de" den angesprochenen Internetnutzern sinngemäß mit, dass er den Verdacht hegt, die Klägerin gehe mit den Geldern ihrer Kunden in unlauterer, möglicherweise betrügerischer Weise um.

Irgendwelche Tatsachen, die einen Nachweis der Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieses Vorwurfs gestatten könnten, werden aber jedenfalls in den angegriffenen Passagen der Website des Beklagten nicht mitgeteilt.

Die dort publizierten Äußerungen des Beklagten enthalten lediglich die Aufforderung an die Nutzer, sich die übrigen Seiten anzusehen und ihm eigene Erfahrungen mit der Klägerin mitzuteilen."

Rechts-News durch­suchen

24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Facebook muss zwei DUH-kritische Gruppen trotz beleidigender Inhalte nicht löschen, da sie überwiegend rechtmäßig genutzt werden.
ganzen Text lesen
23. Dezember 2025
Wer fremde YouTube-Videos ohne sofort erkennbare Quellenangabe als Reaction nutzt, verletzt das Urheberrecht.
ganzen Text lesen
22. Dezember 2025
Ein Sportwettenanbieter muss verlorene Einsätze erstatten, wenn er einen gesperrten Spieler nicht im Sperrsystem überprüft.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen