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LG Hamburg: Übernahme von Pressemitteilungen auf Webseite

Das LG Hamburg (Urt. v. 31.01.2007 - Az.: 308 O 793/06: PDF via MIR) hatte zu entscheiden, ob die ungefragte Übernahme einer Pressemitteilung auf die eigene Homepage eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Antragsteller und Antragsgegner waren beides Rechtsanwälte, die sich auf den Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisiert haben. Beide Kanzleien informieren in ihren jeweiligen Internetauftritten potentielle Mandanten über rechtliche Fragen im Bereich des Kapitalmarktrechts.

Die Kanzlei des Antragstellers stellte für interessierte Medien u. a. Pressemitteilungen als PDF-Dateien in einer „Presse-Lounge“ online. Der Antragsgegner übernahm nun in wesentlichen Teilen die Pressemitteilungen und stellte diese mit eigenen Anmerkungen auf die eigene Homepage online.

Hierin sahen die Hamburger Richter eine Urheberrechtsverletzung.

Zunächst bejaht das Gericht die grundsätzliche Urheberrechtsfähigkeit von Pressemitteilungen:

"Sprachwerke sind Werke, bei denen das Ausdrucksmittel der Sprache den Werkinhalt ausdrückt. Hierunter können neben literarischen und wissenschaftlichen Werken auch Schöpfungen des praktischen und geschäftlichen Lebens fallen (...). Wegen der erforderlichen
Gestaltungshöhe gilt die sog. „kleine Münze“ (...), deren Anforderungen die hier in Rede stehende Pressemitteilung erfüllt."


Hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung führen die Richter dann aus:

"Der Text des Antragstellers (...) findet sich in wesentlichen Teilen in den Texten (...) wieder. (...) Die kopierten Textstellen bilden insgesamt deutlich mehr als ein Viertel des Originaltextes ab (...).

Im Ganzen wurde der Text auch nicht als eine unfrei bearbeitete – folglich übernommene – Pressemitteilung des Antragstellers kenntlich gemacht, sondern u. a. durch Eingliederung eigener Zitate als eigenes Werk dargestellt. Es fällt somit auch nicht unter eine der Schranken der §§ 44a ff. UrhG."

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