Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Düsseldorf: Domain "professional-nails.de" keine Markenverletzung

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 28.11.2006 - Az.: 20 U 73/06) hatte über einen domainrechtlichen Fall zu entscheiden.

Die Klägerin war Inhaberin der EU-Marke "Professional Nails". Der Beklagte war Inhaber der Domain „professional-nails.de“. Bei Aufruf der Webseite wurde der User auf eine andere Domain weitergeleitet, unter der der Beklagte seinen Schönheits-Shop, u.a. für Nägel, anbot.

Hierin sah die Klägerin eine Verletzung ihrer Markenrechte und nahm den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch.

Zu Unrecht wie nun das OLG Düsseldorf entschied:

"(...) Die fragliche Nutzung der Domain [ist] im vorliegenden Fall nicht als „markenmäßig“ anzusehen. Denn der Verkehr sieht in der Domain in diesem Fall eine Gattungsbezeichnung. (...)

Der Klägerin ist zwar zuzugestehen, dass im Allgemeinen die Verwendung einer Marke als Domain - wenn unter dem Domainnamen Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden - eine markenmäßige Benutzung darstellt (...). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Verkehr in dem Domainnamen überhaupt nicht eine Marke (...) sieht, sondern sogleich einen Gattungsbegriff erkennt. Der Verkehr hat in einer derartigen Fallkonstellation keinen Anlass, die Domain einer Person zuzuordnen, die unter diesem Kennzeichen oder Namen tätig ist, sondern wird sie als - in ebenfalls üblicher Weise - aus einem generischen Begriff gebildete Domain (...) ansehen.

Mangels einer Zuordnung der Domain zu einer gleichnamigen Marke (oder Unternehmenskennzeichen oder Namen) kann es von vornherein nicht zu einer - kennzeichenrechtlichen - Verwechslungsgefahr oder - namensrechtlichen - Zuordnungsverwirrung kommen. (...)."


Auf den konkreten Fall übertragen, äußern sich die Richter wie folgt:

"Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Begriff „professional nails“ für Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fingernagelkosmetik glatt beschreibend.

Dass die Begriffe englisch sind, ist - auch wenn man nur den deutschen Sprachraum betrachtet - unerheblich. Beide Worte sind ohne Weiteres verständlich, das englische Wort „professional“ kehrt im Deutschen „professionell“ wieder, „nail“ ist ein einfaches Wort der englischen Sprache. Zudem findet sich gerade im Kosmetikbereich, wie auch aus den vorgelegten Unterlagen hervorgeht, eine Flut englischer Wörter."

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
26. September 2025
PUMA darf zwei ähnlich gestaltete Schuhdesigns einer Konkurrentin in Deutschland wegen Markenrechtsverletzung verbieten lassen.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen